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LSG Berlin, 06.02.1991 - L 9 KR 164/89 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Kosten der Heimunterbringung ; Unterhaltsverpflichteter; Unterhalt; Beitragspflichtiges Einkommen
Verfahrensgang
- SG Berlin, 07.07.1989 - S 72 KR 693/88
- LSG Berlin, 06.02.1991 - L 9 KR 164/89
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BSG, 15.12.1983 - 12 RK 70/80
Sozialhilfeempfänger - Grundlohn - Unterbringung in einem Heim - Lebensunterhalt …
Auszug aus LSG Berlin, 06.02.1991 - L 9 KR 164/89
Werden in Heimunterbringungsfällen die Kosten der Heimunterbringung von einem Unterhaltsverpflichteten voll getragen, so kann nur der Teil des Unterhalts, der dem allgemeinen Lebensbedarf dient, als beitragspflichtiges Einkommen des freiwillig Versicherten angesehen werden (Fortentwicklung BSG vom 15.12.1983 - 12 RK 70/80 = SozR 2200 § 180 Nr. 15).